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  1. Allgemeine Vorschriften

    2.1. Der Beförderer haftet nicht für Sachschäden sondern lediglich für die Aufbewahrung des Gepäcks während der Fahrt. Der Beförderer haftet im Rahmen des § 23 PBefG für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden. Es besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch für Handgepäck. Hierfür haftet ausschließlich der Fahrgast.

    2.2. Nach der Zahlung des zusätzlichen Gepäcks oder Ladung, bekommt der Fahrgast eine Quittung, aufgrund deren er später in der jeweiligen ECOLINES- Generalagentur einen Kassenzettel bekommen kann. Gepäck oder Ladung ohne diese Quittung wird nicht befördert.

    2.3. Je Gepäckseinheit wird mit einem Sticker, der eine bestimmte Nummer hat, gekennzeichnet, der Gleiche wird auf die Fahrkarte des Fahrgastes geklebt.
  2. Kostenlose Gepäckbeförderung

    3.1. Man darf kostenlos befördern:

    3.1.1.
    3.1.2. Je Fahrgast drei Gepäckstücke ohne Gewichtsbegrenzung, max. jedoch 0,2 m³ folgend geteilt:

    3.1.2.1. Eine Tasche mit Abmessungen 50*50*80 см
    3.1.2.2. Zwei Taschen je  mit Abmessungen 40*50*50 см
    3.1.2.3. Drei Taschen je  mit Abmessungen 20*55*60 см

    3.1.3. Für Kinder: ein Kinderwagen (zusammengeklappt), unter der Bedingung, dass es kein anderes Gepäck gibt.

    3.1.4. Für Behinderten: ein Versehrtenfahrzeug (zusammengeklappt).
    Das Handgepäck darf 5 kg, welches der Fahrgast ins Fahrzeuginnere mitnimmt und die Abmessungen 60x40x20 cm nicht übersteigen.

  3. Zusätzlicher Gepäckbeförderung

    4.1. Das zusätzliche Gepäck wird nur dann befördert, wenn dazu noch Platz im Gepäckraum vorhanden ist.

    4.2. Das zusätzliche Gepäck wird gegen entsprechende Zahlung laut Tarif befördert. Für jede zusätzliche Einheit sind 10,- EUR oder £ 10 zu zählen. Soll es in einer anderen Währung bezahlt werden, wird es nach dem  gültigen Geldkurs des Tages für Euro abgerechnet.
  4. Beforderung der Ladung

    5.1. Die Ladung wird ohne Fahrgast nicht befördert.

    5.2. Die zusätzliche Ladung wird nur dann befördert, wenn dazu noch Platz im Gepäckraum vorhanden ist.

    5.3. Tarife für andere Ladung, Kisten, Kartons oder Gegenstände, die zur Ladung gelten:

    Ladungsgewicht/- Volumen

    Preis

    bis 30 Kilo/ 0.2 м³

    EUR 10.00 / £10.00 (in Großbritannien)

    von 30 Kilo bis 50 Kilo/ 0.3 м³        

    EUR 15.00 / £15.00 (in Großbritannien)

    Eingepacktes Fahrrad

    EUR 20.00 / £20.00 (in Großbritannien)


    5.4. Eine übergroße Ladung, deren Abmessungen die im P. 6 festgelegte Größe überschreiten, können nur unter der Bedingungen der vorher geführten.
  5. Der Beförderer ist bevollmächtigt auf die Gepäcksbeförderung zu verzichten

    6.1.1. Gepäckinhalt, -Struktur, -Form oder – Geruch das Gepäck anderer Fahrgäste, das Fahrzeuginnere oder Gepäckraum beschädigen oder  beschmutzen kann;

    6.1.2. Die Besatzung verdächtigt, dass der Gepäckinhalt die Verzögerung während des Grenzverlaufes verursachen kann.
Fachausdrucke in die Vorschriften

1.1. 
Das Reisegepäck – Zu Freigepäck zählen ausschließlich Taschen und Koffer. Das Gepäck und die Ladung  werden nur im Gepäckraum transportiert und jedes Gepäckstück wird durch nummerierten Kleberband registriert.

1.2. Die Ladung -  Persönliche Sachen, welche sind nicht in Koffer oder Taschen eingepackt oder andere Sachen, welche sind nicht für Persönliche Benutzung vorgeschaut.  (Kisten, Kartons oder Gegenstände Produktion, Materialwaren, Gepäck, Behälter u. a. Gegenstände).
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